SAMMELGUTVERKEHR • EISENBAHN TRANSPORTE • LKW TRANSPORTE • CONTAINER TRANSPORTE • LUFT UND SEE • LAGERHAUS in EU • ZOLLABFERTIGUNG • VORTEILHAFTE BEDIENGUNGEN


AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CIS + International GmbH/Stand 01.01.2018

1. Geltungsbereich
Für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der CIS + International GmbH und dem Besteller/Auftraggeber gelten zunächst die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen 2017 (ADSp 2017), es sei denn, die in Ziffern 2.3 und 2.4 der ADSp 2016 definierten Ausnahmen liegen vor. Nur gesetzliche Bestimmungen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, gehen den ADSp 2017 vor. Ergänzend oder abweichend zu den ADSp 2017 gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Bestellers/Auftraggebers gelten nur, wenn dies von der CIS + International GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt wurde. Insgesamt sind für die Geschäftsbeziehung mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eigentums- und Urheberrechte an den Angeboten behalten wir uns vor. 

Wird unser Angebot aufgrund von Unterlagen des Bestellers/Auftraggebers wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben erstellt, sind diese nur verbindlich, wenn auf diese Unterlagen im Angebot ausdrücklich Bezug genommen worden ist. 
Der Besteller/Auftraggeber hat zu gewährleisten, daß wir unsere Leistungen planmäßig erbringen können und eventuelle Vor- und/oder Zuarbeiten rechtzeitig ausgeführt werden. Anderenfalls ist der CIS + International GmbH der entsprechend bedingte Mehraufwand zu vergüten. 

3. Vergütung
Sofern sich aus den ADSp nicht eine frühere Fälligkeit ergibt, ist die Vergütung mit Rechnungseingang beim Besteller/Auftraggeber fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Skontoabzüge unzulässig. 
Weder die Angebote noch die Rechnungen beinhalten die in Deutschland gesetzliche Umsatzsteuer, die hinzukommt, soweit sie nicht bereits gesondert ausgewiesen ist. 

Eine Aufrechnung gegen die Vergütungs- und sonstigen Ansprüche der CIS + International GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches verhält sich für mögliche Zurückbehaltungsrechte. Es werden ausdrücklich Zurückbehaltungsrechte des Bestellers/Auftraggeber ausgeschlossen, die ihren Rechtsgrund in früheren oder anderen Geschäften der Vertragsparteien haben. 

Ändern sich nach Vertragsabschluß die für unsere Leistungen maßgeblichen Kosten wie Frachtsätze, Nebenkosten usw. nicht unerheblich, können wir gegen entsprechenden Nachweis eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen und sind überdies zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit ein Festhalten am Vertrag grob unbillig wäre, da der Besteller/Auftraggeber die Zahlung der angemessen erhöhten Vergütung auf erste Anforderung verweigert. 

4. Gewährleistung
Etwaige Mängelrügen hat der Besteller/Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, soweit das Gesetz hierfür keine kürzere Frist vorschreibt, schriftlich zu erheben. Anderenfalls gehen etwaige Gewährleistungsansprüche aufgrund der behaupteten Mängel verlustig. Konnte ein solcher Mangel auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden, muss er unverzüglich nach dessen Entdeckung und vor weiterer Bearbeitung, spätestens aber 3 Wochen nach Erhalt der Ware gerügt werden.
Anderenfalls sind jegliche mögliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers/Auftraggebers ausgeschlossen. 

Bei begründeten Mängelrügen ist der CIS + International GmbH zunächst das Recht einzuräumen, die vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichenfalls zweimal nachzubessern. Erst anschließend ist der Besteller/Auftraggeber berechtigt, weitere Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen. 

Wir haften nicht für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, wegen schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages, wegen schuldhaft herbeigeführten Verzuges oder positiver Vertragsverletzung, soweit uns leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden scheidet auch insoweit aus. 

Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben:

Wir übernehmen keine Haftung, soweit die tatsächlichen Gegebenheiten des uns zur Realisierung übergebenen Transportes und weiterer Serviceleistungen nicht mit den Angaben des Bestellers/Auftraggebers übereinstimmen und unsere Leistungen deshalb nicht zu dem vertraglich vorgesehenen Ergebnis führen. 

Ergänzend zu Ziffer 23 ADSp wird vereinbart, daß Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. 

5. Schadenersatz/Rücktritt
Kündigt der Besteller/Auftraggeber ohne durch uns zu vertretenen Grund den Vertrag oder werden wir durch vom Besteller/Auftraggeber zu vertretenen Gründen an der Vertragserfüllung gehindert oder sind zur Kündigung des Vertrages gezwungen, steht uns Schadenersatz in Höhe von pauschal 20 % des Nettoauftragswertes zu. Dem Besteller/Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller/Auftraggeber seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit uns geschlossenen Vertrag nicht erfüllt oder Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit begründen oder sich die Vermögenslage des Bestellers/Auftraggebers nach Vertragsabschluß verschlechtert hat. Die Ausübung des Rücktrittrechts durch uns begründet für den Besteller/Auftraggeber keinerlei Schadenersatz oder sonstigen Ansprüche. 

6. Sonstiges
In Abweichung von Ziffer 8.2 ADSp wird bei Bahntransporten kein Ablieferungsnachweis durch uns erstellt. Bei diesen Sendungen gilt die Übernahme der Sendung am vereinbarten Empfangsbahnhof durch den Empfänger als Ablieferungsnachweis. Werden durch den Empfänger bei der Übernahme der Sendung Mängel oder Fehlmengen festgestellt, ist der Empfänger verpflichtet, eine Tatbestandsaufnahme vom Empfangsbahnhof mit allen relevanten Daten ausfertigen zu lassen und an uns sofort zu übersenden. Kann der Empfänger diese Tatbestandsaufnahme vom Empfangsbahnhof nicht vorlegen, gilt die Sendung als komplett unversehrt übergeben. 

Bis zur Zahlung der vollständigen Vergütung an uns behalten wir uns an den zu versendenden Waren, Sachen und Gegenstände – soweit rechtlich möglich – das Eigentum hieran vor. Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen und vertraglichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte, insoweit insbesondere auf die Regelungen der ADSp. 

Soweit es zu unseren vertraglichen Verpflichtungen gehört, Waren zu entladen und sodann zu transportieren, ist die Haftung für sämtliche im Zusammenhang mit der Entladung stehenden Schäden ausgeschlossen, soweit die Entladung personell vom Besteller/Auftraggeber, einem seiner Angestellten oder von ihm beauftragten Dritten durchgeführt wird.

Die Ungültigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, gilt zwischen den Parteien eine solche Klausel als vereinbart, die den wechselseitigen wirtschaftlichen und praktikablen Interessen der Parteien am nächsten kommt. 

Erfüllungsort ist Sassnitz/Rügen, Gerichtsstand das Amtsgericht Stralsund. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 
Share by: